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Germany – Telephone and data transmission services – Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises

closed

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · 071430000000001

Read the notice at ted-eu ↗

Value
unstated
Published
6 Mar 2025
Deadline
—
Type
opportunity
64210000 · Postal & telecommunications services32571000 · Radio, television, communication & telecom equipment32561000 · Radio, television, communication & telecom equipmentDEB1B

Description

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen sowie 17 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 6.655 Privatadressen, 959 Gewerbeadressen und 17 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Key facts

Procedure
neg-w-call
Category
services
  • The documents — every attachment, with its text extracted and searchable
  • Qualification — the notice scored against your company profile
  • Tracking and alerts — a pipeline for your bids, and the matching notices by email
  • The API and MCP — the same record in your own tools and your AI assistant

Provenance

Source
ted-eu
Notice id
146499-2025
First seen
22 Aug 2026
Last updated
28 Aug 2026

Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗

Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.

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The source notice is authoritative — verify deadlines and documents there before bidding.