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Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume

open

Markt Schneeberg

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Value
unstated
Published
29 Oct 2026
Deadline
14 Jan 2027, 10:00 GMT · 75d left · as published, verify on the notice
Type
opportunity
71221000 · Architectural, construction, engineering & inspection services71222000 · Architectural, construction, engineering & inspection services71327000 · Architectural, construction, engineering & inspection services71321000 · Architectural, construction, engineering & inspection services71321200 · Architectural, construction, engineering & inspection services71321300 · Architectural, construction, engineering & inspection services71321400 · Architectural, construction, engineering & inspection services71323100 · Architectural, construction, engineering & inspection servicesDE269

Description

Der bayerische Markt Schneeberg beabsichtigt die bestehende Kindertagesstätte „Regenbogen“ auf den Grundstücken der Flst.-Nr. 201 und 210 (Marktstraße 4) um zwei Gruppen zu erweitern. Dabei soll das bisherige Wohnhaus unter der Adresse Gartenweg 5 auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3400 umfangreich saniert und umgebaut werden, um die zwei zusätzlichen Krippengruppen in der Kindertagesstätte unterzubringen (Umnutzung des Wohnhauses zur Kindertageseinrichtung). Die Bestandskindertagesstätte befindet sich gegenüber dem leerstehenden Wohnhaus. Die Kindertagesstätte wird in einem offenen Konzept geführt. Dieses Konzept (Anlage Konzept der Kindertageseinrichtung) ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen und zwingend inhaltlich bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Es stellt die konkreten Nutzungsanforderungen an das Bauvorhaben dar. Aktuell beschäftigt der Markt Schneeberg in seiner Einrichtung ca. 12 Erzieherinnen/ Kinderpflegerinnen. Der Markt Schneeberg hat aufgrund aktuell hoher Belegungszahlen und der Bedarfsplanung für die künftigen Jahre eine Überbelegung und nur noch befristete Erlaubnisse zum Betrieb der bisherigen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück, auf dem das Wohngebäude im Gartenweg 5 steht, von der Marktgemeinde erworben. Der Markt Schneeberg ist ebenfalls Eigentümer des Grundstückes Gartenweg 3 der Flst.-Nr. 197. Das bisherige Bestandsgebäude auf diesem Grundstück wurde vom Markt Schneeberg aufgrund mangelhafter Bausubstanz im Jahr 2025 abgerissen und zur Nutzung als Vorplatz geschottert. Ebenso befinden sich die Grundstücke der Flst.-Nr. 3413, 3394, 3395 und 3397 im Eigentum der Marktgemeinde. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf die Bilder der örtlichen Gegebenheiten (Anlage Bilder Lage Gebäude und Umgebung) zum aktuellen Stand verwiesen. Darauf sind Bilder von der Tageseinrichtung Regenbogen im derzeitigen Zustand mit verschiedenen Ansichten sowie der aktuelle Vorplatz als auch das vertragsgegenständliche Erweiterungsgebäude Gartenweg 5 enthalten. Der Marktgemeinde liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die in die künftige Planung zu integrieren und umzusetzen ist und die Grundlagenermittlung der Objektplanung Gebäude beinhaltet. Die Planung hat die besonderen Anforderungen an eine Kindertagesstätte mit Krippennutzung zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: • kindgerechte und sichere Raum- und Freiflächengestaltung, • geeignete Zuordnung von Gruppen-, Schlaf-, Sanitär-, Wickel- und Nebenräumen, • sichere und übersichtliche Erschließung, • Anforderungen an Aufsicht und pädagogische Nutzbarkeit, • Trennung bzw. Sicherung von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen, • sichere Außenräume für Kleinkinder, • Einfriedung und Schutzbedarfe, • barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit, • Rettungswege und Brandschutz, • wirtschaftliche, robuste und wartungsarme Ausführung. Die rechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG), der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BayBEP) und die U3-Handreichung zum BayBEP des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP), als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, sind in der jeweils aktuellsten Fassung vom jeweiligen Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere zum barrierefreien Bauen (Art. 48 BayBO). Soweit im Rahmen der fachgerechten Weiterplanung erforderlich, sind vom Auftragnehmer Abweichungen von den Annahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen, fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner für die Machbarkeitsstudie auch um die weiteren Aufträge nach dieser Ausschreibung bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag erarbeiteten Know-hows werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände und Unterlagen dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Ausschreibungsgegenstand sind somit die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude und Innenräume ab LPh 2 bis LPh 9 gem. § 34 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise (LPh 2 bis 3). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zwischen dem Markt Schneeberg als öffentlichem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag auf Grundlage der Vertragsmuster des „Handbuchs für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau“ (HAV-KOM Bayern, Richard Boorberg Verlag, Stand 2026) zustande. Die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Kommunale Hochbauförderung“ nach Art. 10 BayFAG. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift sowie deren Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Richtlinie über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte stehen dem Auftraggeber insgesamt maximal 3,5 Mio. EUR brutto Baukosten einschließlich der Baunebenkosten zur Verfügung. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

Key facts

Procedure
selective
Lots
5
Contact
vergabe@iuscomm.de
+49 9373973948
Regime
publicSector
Contract references
00010002000300040005
  • The documents — every attachment, with its text extracted and searchable
  • Qualification — the notice scored against your company profile
  • Tracking and alerts — a pipeline for your bids, and the matching notices by email
  • Calendar export — the deadline as a calendar file
  • The API and MCP — the same record in your own tools and your AI assistant

Provenance

Source
vergabe-de
Notice id
ed5973ce-5049-4e2f-ac71-b562b3a84510
OCID
ocds-mnwr74-ed5973ce-5049-4e2f-ac71-b562b3a84510
First seen
31 Oct 2026
Last updated
31 Oct 2026

Licence CC0 1.0 public domain dedication ↗

Source: Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de), Beschaffungsamt des BMI — CC0 1.0.

View at source ↗GET /api/v1/tenders/103f641a-8e15-4e80-91e7-9c2b2523f703

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