Germany – Communication land-line rental – Betrieb Gigabit-Netz ZV Breitband LK Schwäbisch Hall graue Flecken
openZweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall · 8477
Description
Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Blaufelden ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 712 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 22.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21351 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 21.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/55 bzw. 4-8433.5/55 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Key facts
- Procedure
- neg-w-call
- Submit via
- https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/48890381-5bc3-45c8-9373-55dd9e089fd3
- Contact
- vergabe@iuscomm.de
- Regime
- concession
- Category
- services
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Provenance
- Source
- ted-eu
- Notice id
- 675496-2026
- First seen
- 9 Oct 2026
- Last updated
- 9 Oct 2026
Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗
Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.
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