Germany – Architectural, construction, engineering and inspection services – Bildungscampus Dülmen - Städtebaulicher Wettbewerb
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Folgende Leistungen werden vergeben: 1. Städtebaulicher Entwurf nach MB 51 AKBW (Honorarzone III): LP 1-3 2. Freiräumlicher Entwurf nach MB 52 AKBW (Honorarzone II): LP 1-3 Der städtebauliche Entwurf und freiräumliche Entwurf werden vollständig (LP 1-3 ) vergeben. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträger*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Gemäß § 8 (2) RPW wird mit der Umsetzung des Projektes eine der Preisträger*innen und zwar in der Regel der/die Gewinner*in mit den weiteren Leistungen beauftragt. Die Ausloberin verpflichtet sich unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes, für die weitere Bearbeitung des Projekts Auftragsverhandlungen mit dem ersten Preisträger/der ersten Preisträgerin durchzuführen. Das Auf-tragsversprechen richtet sich an alle Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit. Die weitere Beauftragung erfolgt, sofern kein schwerwiegender Grund dagegenspricht und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Die weitere Beauftragung steht grundsätzlich unter einem Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt. Die weitere Beauftragung vergibt die Ausloberin. Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb | Bildungscampus Dülmen 17 Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Nr. 8 VgV an einen der Preistragenden, in der Regel den Gewinner. Es ist beabsichtigt, dass zunächst nur mit dem/der Gewinner*in bzw. dem/der ersten Preisträger*in eine Verhandlung geführt wird. Sollte eine solche Verhandlung nicht zum Vertragsschluss führen, werden alle Preisträger*innen des Wettbewerbs zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger*innen, wie sie in dem Protokoll des Preisgerichtes benannt sind. Basis für das Verhandlungsverfahren ist der hier beschriebene Wettbewerb nach RPW 2013. Allen Büros steht das Bilden einer Arbeitsgemeinschaft und/oder das Hinzuziehen eines Nachunternehmens offen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erreichen. Für das am Wettbewerb anschließende VgV-Verhandlungsverfahren können Nachunternehmen hinzugezogen werden. Die Preisträger*innen verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 15 Teams beschränkt, von denen fünf direkt zum Wettbewerb eingeladen wurden.
Key facts
- Procedure
- restricted
- Contact
- zvs@duelmen.de
- Category
- services
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Provenance
- Source
- ted-eu
- Notice id
- 690225-2025
- First seen
- 22 Aug 2026
- Last updated
- 28 Aug 2026
Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗
Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.
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