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Germany – Gaseous fuels – Gasbelieferung für die Abnahmestellen des Bodenseekreises

closed

Landratsamt Bodenseekreis · 9911

Read the notice at ted-eu ↗

Value
unstated
Published
31 Jul 2025
Deadline
—
Type
opportunity
09120000 · Petroleum products, fuel & electricity09100000 · Petroleum products, fuel & electricity09123000 · Petroleum products, fuel & electricityDE147

Description

1. Vertragsgegenstand Gegenstand der Vergabe ist die Gaslieferung für Abnahmestellen des Bodenseekreises. Dabei ist der gesamte Bedarf an Erdgas für dessen Abnahmestellen zu liefern. 1.1 Vertragsdauer der Lieferung von Erdgas Lieferaufnahme ist der 01.01.2026. Der Vertrag beginnt ab dem 01.01.2026 um 06:00 Uhr und hat eine Laufzeit bis zum 01.01.2028 um 06:00 Uhr. 1.2 Vertragsgegenstand Die wesentliche Leistung umfasst die Lieferung von insgesamt jährlich ca. 4 Mio. kWh Erdgas der in der Anlage „Abnahmestellen_Erdgas“ näher bezeichneten Abnahmestellen des LRA Bodenseekreis. Dabei handelt es sich um 2 RLM-Abnahmestelle mit einem Jahresverbrauch von ca. 1.150.000 kWh (Vertragsmenge) und 30 SLP-Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von ca. 2.850.000 kWh (Vertragsmenge). Die Lastgangdaten der beiden RLM-Abnahmestellen des Jahres 2024 und der ersten zwei Quartale 2025 sind als Vergabeunterlagen Anlage Lastgangdaten eingestellt. 2.5 Wahlrecht des LRA: Das LRA hat – soweit der Gasliefer- und beschaffungsvertrag abgeschlossen ist - das Recht, den maßgeblichen Termin zur Ermittlung des Lieferpreises zu bestimmen. Spätester maßgeblicher Termin ist der 31.10.2025. Grundpreise unterliegen keine Anpassung. 2.6 Gasqualität/Biogas Im Rahmen dieser Ausschreibung wird Erdgas mit definierter Qualität verlangt, das zu mindestens 10 % aus regenerativem Gas besteht. Als regeneratives Gas gelten z. B. Biogas, synthetisches Methan aus Power-to-Gas-Verfahren oder Wasserstoff aus erneuerbaren Energien, sofern dieses entsprechend ins Gasnetz eingespeist wurde. Der regenerative Anteil muss nachweislich dokumentiert sein (z. B. durch Herkunftsnachweise oder Zertifikate). Ziel ist die Reduktion fossiler CO₂-Emissionen und die Förderung nachhaltiger Energieträger im Wärmemarkt. „Biogas wird im Sinne des EWärmeG BW als im öffentlichen Gasnetz eingespeistes Biomethan verstanden, das nach dem Massenbilanzprinzip bilanziell identisch zur entnommenen Menge ist. Der Lieferant bestätigt schriftlich die Menge des gelieferten Biogases und verifiziert, dass in gleicher Energiemenge biomethanhaltiges Gas über sein Netz eingespeist wurde.“ 2.7 Mehr-/Mindermengenregel Hinsichtlich der Mehr-/Mindermengenregel soll wie folgt vorgegangen werden. Es sind zwei verschiedene Fälle zu berücksichtigen und zu bepreisen. Fall a: Es wird keine Mehr-/Mindermengenregel vereinbart. Fall b: Es wird eine Mehr-/Mindermengenregel vereinbart. Diese wird dergestalt bestimmt, dass ein Korridor gleich und mehr als 10 % oberhalb und unterhalb der Vertragsmenge von 3.994.186 kWh festgelegt wird. Für den Fall der Vereinbarung einer Mehr-/Mindermengenregelung wird für die Über- bzw. Unterschreitung des Korridors eine Handlingsgebühr in ct/pro kWh vereinbart. 2.8 Datenschnittstelle zur Energiemanagementsoftware Es wird bei allen RLM -Zählern eine aktive Datenschnittstelle vom Auftragnehmer zur Energiemanagementsoftware des Auftraggebers (Fabrikat BOSCH Nexospace) benötigt. Der zur Verfügung zustellende Datenimport ist in einem csv Daten Standard mindestens monat-lich dem Auftraggeber zur Datenschnittstelle der Energiemanagementsoftware zu zusenden.

Key facts

Procedure
restricted
Contract period
1 Jan 2026 → 1 Jan 2028
Category
supplies
  • The documents — every attachment, with its text extracted and searchable
  • Qualification — the notice scored against your company profile
  • Tracking and alerts — a pipeline for your bids, and the matching notices by email
  • The API and MCP — the same record in your own tools and your AI assistant

Provenance

Source
ted-eu
Notice id
501758-2025
First seen
22 Aug 2026
Last updated
28 Aug 2026

Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗

Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.

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