Germany – Business and management consultancy and related services – Kompetenzzentrum Digitale Infrastruktur
closedMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · 05111-95003-27
Description
Der bestehende Vertrag zu Einrichtung und Betrieb eines Kompetenzzentrums Gigabit.NRW endet zum 31.12.2024. Die Vergabe des Betriebs des Kompetenzzentrums Digitale Infrastruktur NRW soll zum 01.01.2025 erfolgen. Die Inhalte der Website von Gigabit.NRW, insbesondere der GlasfaserAtlas.NRW sowie das von IT.NRW betriebene Dashboard Mobilfunk.NRW müssen innerhalb der ersten drei Monate der Vertragslaufzeit übernommen werden. Die Übergabe erfolgt kostenneutral. Die exakten jährlichen Aufgabenschwerpunkte hängen von den Ergebnissen des vorgesehenen Controllings (siehe Ziffer II.2 Nr.5. der Leistungsbeschreibung), der Weiterentwicklung politischer Initiativen und Strategien im Bereich digitaler Infrastrukturen (insb. in den Bereichen Glasfaser und Mobilfunk) sowie der Markt- und Ausbauentwicklung im Bereich der Glasfaser und Mobilfunknetze in Nordrhein-Westfalen ab. Sie werden bis spätestens zum 31.10. des jeweiligen Vorjahres gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Rahmen eines Budgetplans sowohl inhaltlich als auch finanziell erarbeitet, wobei die genauen Vorgaben sowie die Zielrichtung dem Auftraggeber obliegen. Alle folgenden Aufgaben sind dynamisch und müssen gegebenenfalls aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Daher kann es möglicherweise zu Änderungen in der Schwerpunktsetzung kommen, die sich aber im abgesteckten Rahmen der Leistungsbeschreibung bewegen werden. Aufgabenblock 1 - Begleitung und Umsetzung der Politik für digitale Infrastruktur in NRW 1.1. Übernahme der Funktion als zentrale Informations- und Servicestelle zu Themen der Digitalen Infrastruktur in NRW für folgende Zielgruppen Einrichtung einer Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums 1.2. Gremien und Foren 1.3. Konzept Öffentlichkeitsarbeit 1.4. Strategische Beratung Aufgabenblock 2 - Datenerhebung, -analyse und -auswertung Eine besondere Bedeutung misst die Landesregierung dem Voranbringen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus bei. Während die Zuständigkeit für den mit öffentlichen Mitteln geförderten Gigabitausbau bei den Geschäftsstellen Gigabit.NRW liegt, soll sich das Kompetenzzentrum auf die Aktivierung des eigenwirtschaftlichen Glasfaser- und Mobilfunkausbaus in NRW konzentrieren. 2.1. GlasfaserAtlas.NRW 2.2. Dashboard Mobilfunk.NRW 2.3. Qualitätsanalyse Mobilfunk: Mobilfunkmessprogramm NRW 2.4. Technologie Monitoring 2.5. Digitale Infrastruktur Atlas NRW 2.6. Facts & Figures zum IKT-Standort Nordrhein-Westfalen Aufgabenblock 3 - Koordination, Vernetzung, Unterstützung Zentrale Aufgabe des Kompetenzzentrums Digitale Infrastruktur NRW ist die Kommunikation mit den Akteuren im Glasfaser- bzw. Mobilfunkausbau, insbesondere mit den lokalen Koordinatoren und den für den Netzausbau Verantwortlichen in den Kommunen und Kreisen in NRW, sowie die Vernetzung der Akteure zur Erzielung von Synergien und Wertschöpfungspotentialen. 3.1. Koordination und Vernetzung 3.2. Unterstützung der Landesregierung 3.3. Unterstützung der kommunalen Ebene 3.4. Koordinatorinnen und Koordinatoren für digitale Infrastruktur Die Koordinatoren (Mobilfunk, Gigabit und Digitale Infrastruktur) der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sind wichtige Multiplikatoren und Ansprechpartner der Kreise und Kommunen in ihrem Gebiet. Die Information und Vernetzung dieser Personen ist vom Kompetenzzentrum aktiv durch gezielte Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zu betreiben. 3.5. Vernetzung, Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren Aufgabenblock 4 - Informations- und Kommunikationsplattform zu digitalen Infrastrukturen in NRW; Kommunikation, Veranstaltungen 4.1. Einrichtung einer Internetplattform www.digitale-infrastruktur.nrw 4.2. Entwicklung und Gestaltung eines Key-Visual 4.3. Veranstaltungen und Seminare Aufgabenblock 5 - Berichte und Controlling 5.1. Jährliche Berichtspflicht 5.2. Halbjährliche Leistungsdokumentation 5.3. Weitere Controlling-Maßnahmen 5.4 Abschlussbericht Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027. Eine einmalige Verlängerung des Vertrages um 3 Jahre ist möglich vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bis spätestens 2 Monate vor Vertragsende anzuzeigen, ob von der Option Gebrauch gemacht werden soll. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vertrag dann gegen separate Vergütung auf Basis der für die Jahre 2028 bis 2030 angebotenen Stunden- bzw. Tagessätze fortzusetzen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall die kontinuierlich zu erbringenden Leistungen weiterzuführen. Leistungen die nur zu Vertragsbe-ginn anfallen, wie z.B. die Gestaltung eines Key-Visual (Ziffer II.2 Nr. 4.2. der Leistungsbeschreibung), müssen nicht erneut erbracht werden. Ein Abschlussbericht ist jeweils nach den 3 Jahren Vertragslaufzeit zu erstellen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Internetplattform bis zu maximal 1 Jahr nach Vertragsende (31.12.2028 bzw. 31.12.2031) weiter zu betreiben. Die Vergütung dieser Leistung erfolgt nach nachgewiesenem Aufwand. Die Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums Digitale Infrastruktur NRW muss aufgrund der Aufgabenstellung ihren Sitz und ihre Büroräume an zentraler, infrastrukturell gut erschlossener Stelle in NRW haben. Zur Begleitung und Umsetzung relevanter infrastrukturpolitischer Initiativen ist eine enge Zusammenarbeit mit dem für digitale Infrastrukturen zuständigen Ministerium (aktuell: MWIKE) erforderlich. Bevorzugt wird daher ein Sitz des Hauptbüros des Kompetenzzentrums in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Es müssen Räumlichkeiten für Besprechungen/Fachveranstaltungen (sowohl eigene Besprechungsräume für 15 Personen als auch Budgetierung von Anmietungen bis 60 Personen, unten genannte Konferenzen sind separat zu berücksichtigen) bereit gestellt werden.
Key facts
- Procedure
- neg-w-call
- Regime
- publicSector
- Category
- services
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Provenance
- Source
- ted-eu
- Notice id
- 398956-2024
- First seen
- 24 Aug 2026
- Last updated
- 28 Aug 2026
Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗
Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.
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