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Germany – Engineering services – V371_2025 Planervertrag LaRA – Umgangsgenehmigung § 12 StrlSchG inkl. UVP

closed

Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB)

Read the notice at ted-eu ↗

Value
unstated
Published
19 May 2026
Deadline
—
Type
opportunity
71300000 · Architectural, construction, engineering & inspection services71320000 · Architectural, construction, engineering & inspection servicesDE300

Description

Hintergrund Der Berliner Experimentierreaktor BER II des Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) ist Ende 2019 planmäßig und endgültig abgeschaltet worden. Es erfolgt der Rückbau des BER II. Für die radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des BER II wird auf dem Lise-Meitner Campus in Berlin-Wannsee ein Zwischenlager (LaRA) errichtet. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im LaRA wird eine Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs 3 Satz 1 und § 13 StrlSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständigen Teil des Verfahrens benötigt. Ziel des Auftrags Die erforderlichen Leistungen betreffen die Planungen des Zwischenlagers (LaRA) für die sonstigen radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des Experimentierreaktors BER II mit dem Ziel die Umgangsgenehmigung nach StrlSchG zu erhalten. Zu erbringende Leistungen Der Auftrag beinhaltet die Leistungen des Auftragnehmers: a) § 12 Strahlenschutzgesetz und b) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Zu a) Leistungsinhalt ist die Erstellung von Antragsunterlagen mit dem Ziel eine Umgangsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe sowie die Betriebserlaubnis für das LaRA zu erlangen. Diese beinhaltet auch die Begleitung des Genehmigungsverfahrens und anschließenden Aufsichtsverfahrens. Die Antragsunterlagen werden durch die Genehmigungsbehörde und ihren bestellten Gutachter geprüft. Forderungen aus diesen Prüfungen sind umzusetzen. Die bauliche Umsetzung des LaRA erfolgt planerisch im Rahmen einer Generalplanung. Soweit sich hieraus und aus weiteren Planungen Dritter Schnittstellen ergeben, sind auch diese vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Zu b) Die UVP ist ein nichtselbständiger Teil des Antrags gemäß §12 Strahlenschutzgesetz. Die beschriebenen Leistungen sollen die Durchführung einer vollständigen UVP inkl. aller Kartierungen/Bestandsaufnahmen, deren Auswertung, erforderliche Gutachten, Fachbeiträge, und des resultierenden UVP-Berichts mit Anlagen darstellen. Die UVP und der UVP-Bericht müssen sowohl die Bauphase (Rodung des Waldes und Baufeldfreimachung mit Bodenaustausch von ca. 5 bis ca. 10 m Tiefe und Errichtung des LaRA), als auch die Betriebsphase des LaRA berücksichtigen.

Key facts

Procedure
neg-w-call
Category
services
  • The documents — every attachment, with its text extracted and searchable
  • Qualification — the notice scored against your company profile
  • Tracking and alerts — a pipeline for your bids, and the matching notices by email
  • The API and MCP — the same record in your own tools and your AI assistant

Provenance

Source
ted-eu
Notice id
340385-2026
First seen
21 Aug 2026
Last updated
28 Aug 2026

Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗

Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.

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