Germany – Architectural and related services – Eschborn: Objektplanung Gebäude und Freianlagen für die neue Nutzung Jugendzentrum
closedMagistrat der Stadt Eschborn · -
Description
Der Magistrat der Stadt Eschborn beabsichtigt zur Ermittlung der Fachplaner für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben mehrere europaweite Vergabeverfahren (§ 17 VgV) durchzuführen. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich eine unter Denkmalschutz stehende ehemalige Schule als Einzelgebäude, das für die weitere Nutzung nach den Vorgaben des Denkmalschutzes saniert werden soll. Zusätzlich soll das Gebäude vollständig barrierefrei werden. Es wird die Nutzung als offenes Vereins- und Kulturzentrum angestrebt. Das Gebäude ist als Sonderbau "Versammlungsstätte" zu klassifizieren. Folgende Räume sollen integriert werden: - ein Wohnzimmer-Café, - ein Theater- und Aktivitätsraum - ein Tanz-/Turnraum - eine Holzwerkstatt, - eine Küche - Computerräume - Atelierräume und Projekträume - Werk- und Abstellräume. Zur Aufwertung des geplanten Cafés und zur Schaffung von Sitzmöglichkeiten im Garten soll eine Lösung entwickelt werden. Die in der Konzeptstudie vorgesehene aufgeständerte Terrasse wird von der unteren Denkmalschutzbehörde abgelehnt, um die Ansicht des Gebäudes zu erhalten. Zudem wird eine neue Eingangssituation mit einer Rampe vorzusehen sein, um die Barrierefreiheit zu erreichen. Für den weiteren Planungsprozess gilt die den Vergabeunterlagen beigefügte Machbarkeitsstudie als Grundlage, deren Ideen weiterverfolgt werden sollen. Die in der Machbarkeitsstudie aufgeführten Umbaumaßnahmen sind grundsätzlich mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt und in der Form umsetzbar. Es ist angestrebt, das Gebäude zu zertifizieren; zumindest ist aber das Gebäude in Anlehnung an die Vorgaben einer Zertifizierung zu sanieren. Im angrenzenden Gebäude im Hinterhof der Jahnstraße 3, städtisches Vereinsgebäude mit der Hauptnutzung durch das Volksbildungswerk Eschborn e. V. (Eschborn K), soll im Zuge des Umbaus des "Alten Jugendzentrums" der Empfangsbereich bzw. das Foyer vor dem großen Multifunktionssaal neugestaltet und umgebaut werden. Zusätzlich sollen die sanitären Einrichtungen um ein behindertengerechtes WC erweitert werden. Das bestehende Gebäude liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen: Die Grundleistungen Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1 - 9 des § 34 HOAI und Freianlagen, Leistungsphasen 1 - 9 des § 39 HOAI. Darüber hinaus sollen Besondere Leistungenvergeben werden. Deren Umfang ergibt sich aus dem Anschreiben. Weitere zusätzliche Leistung: Umgestaltung Empfangsbereich bzw. Foyer des angrenzenden Gebäudes im Hinterhof. Im Rahmen der Neugestaltung des Foyers soll eine WC-Anlage verlegt und erweitert werden. Im Rahmen der Erweiterung der WC-Anlage ist eine WC-Entlüftung zu planen. Ebenso sind für die Teeküche neue Wasseranschlüsse zu planen sowie die Elektroinstallationen zu erweitern. Erforderliche Leistungen: - Objektplanung: Planung Innenausbau (LPH 1/2/3/5/6/7/8/9) Bei dem Bauvorhaben "Sanierung Altes Jugendzentrum" handelt es sich um eine umfassende Maßnahme mit einem Gesamtbudget von ca. 2,9 Mio. € (brutto) für die Kostengruppen 200-600. Für den Umbau des Foyers im Eschborn sind 325.000 € (brutto) für die Kostengruppen 300/400/600 vorgesehen. Zur Bemessung des Planungsaufwandes soll von folgenden Daten ausgegangen werden: Sanierung Altes Jugendzentrum - BGF: ca. 950 m² (inkl. Untergeschoss und DG als Vollgeschoss gerechnet) - Baukosten in den Kostengruppen 200-400 + 600: ca. 2.9 Mio. Euro (brutto) - Honorarzone (nach Einschätzung der Auftraggeberin): - Objektplanung Gebäude: III Umbau Foyer - BGF: ca. 200 m² - Baukosten in den Kostengruppen 200-400 + 600: ca. 325.000 Euro (brutto) - Honorarzone (nach Einschätzung der Auftraggeberin): - Objektplanung: III Hinweis: Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz gem. § 2 Abs. 7 HOAI ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen, was aber bei den zugrunde gelegten Berechnungen der anrechenbaren Baukosten noch nicht erfolgen konnte. Die Parteien verpflichten sich daher, gemäß § 4 Abs. 3 HOAI Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz zum Zeitpunkt der Kostenberechnung oder, sofern keine Kostenberechnung vorliegt, zum Zeitpunkt der Kostenschätzung objektbezogen zu ermitteln und schriftlich zu vereinbaren.
Key facts
- Procedure
- neg-w-call
- Submit via
- https://www.had.de
- Contact
- a.schilling@eschborn.de
- Contract period
- 21 May 2024 → …
- Regime
- publicSector
- Category
- services
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Provenance
- Source
- ted-eu
- Notice id
- 15903-2024
- First seen
- 24 Aug 2026
- Last updated
- 28 Aug 2026
Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗
Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.
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