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Germany – Architectural, construction, engineering and inspection services – ENTEGA AG - Erweiterung Heizwerk Babenhausen Luftwärmepumpe Kaisergärten Babenhausen Dekarbonisierungsschritt 1 Luftwärmepumpe Los 1: Planung Anlagentechnik zur Wärmegewinnung – Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. i.V.m. Anlage 15 sowie der Technischen Anlagen(-bestandteile) im Außen /Freianlagenbereich ab der Leistungsphase 2 zur förderfähigen Transformation des Wärmenetzes.

open

ENTEGA AG

Read the notice at ted-eu ↗

Value
unstated
Published
14 Oct 2026
Deadline
12 Nov 2026, 08:00 GMT · 10d left · as published, verify on the notice
Type
opportunity
71000000 · Architectural, construction, engineering & inspection servicesDE716

Description

Die ENTEGA AG („Auftraggeber“ oder „AG“) ist Eigentümerin und Betreiberin des Fernwärmenetzes „Kaisergärten“ in Babenhausen und des dort ansässigen Heizkraftwerks, von wo aus die Haushalte versorgt werden. Für die Transformation des Fernwärmenetzes hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung (Dekarbonisierung) strebt der AG die Erlangung von Fördermitteln aus dem Fördermittelprogramm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ an. Als erster Schritt zur Dekarbonisierung wurde bereits eine Transformationsplanung, angelehnt an die LPH 1 der HOAI, für das Fernwärmenetz durchgeführt. Die Transformationsplanung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der niedrigen Verbräuche und Leistungen des Quartiers der Bau einer Luftwärmepumpe unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur und Redundanzerzeuger eine kosteneffiziente und geeignete Option darstellen kann, den geforderten Erneuerbaren Energien Anteil ab 2030 bereitzustellen. Die abgeschätzte maximale thermische Nennleistung der Luftwärmepumpe liegt bei schätzungsweise 2 - 3 MWth. Die Wärmepumpe soll auf dem nördlich an das bisherige Heizwerk angrenzenden Grundstück der Entega platziert werden. Die Erschließung des Flurstücks als Baugrundstück wird von dem gesondert vom AG mit der Objektplanung beauftragten Architekten geplant. Die Planung der Luftwärmepumpe samt Nebenanlagen und Rückkühlwerken unter Beachtung des Umfelds, insbesondere im Hinblick auf Schall (nahegelegene Wohnbebauung) sowie die Einbindung der Wärmepumpe in die Erzeugungsanlagen und an das Fernwärmenetz gehören mit zur vorliegenden Beauftragung. Die Lage der Erweiterungsfläche ist bezüglich der Einbindung und Mitnutzung der bestehenden Heizzentrale optimal gelegen, platztechnisch nach erster Einschätzung noch ausreichend, jedoch ist die vorgesehene Fläche aufgrund der nahgelegenen Wohnbebauung (ca. 20 m) über den Bebauungsplan mit einem einzuhaltenden Schallkontingent versehen. Somit hat die Einhaltung der Schallanforderungen genehmigungstechnisch höchste Priorität. Erste Prüfungen zur Eignung des Standortes unter Einhaltung der Schallemissionen führen zu dem vorläufigen Ergebnis, dass eine entsprechende Bebauung des Flurstücks möglich ist (vgl. Anlage Unterlagen Vorplanung). Weitere Prüfungen müssen in den Planungsphasen entsprechend ihrer Relevanz und den behördlichen Vorgaben durchgeführt werden. Die Planungen für das Gesamtkonzept der neuen Wärmeversorgung sind in diesem Zusammenhang unterteilt in „Anlagentechnik zur Wärmegewinnung“ und darauf basierend „Neubau einer Energiezentrale (Gebäude und Außenanlagen)“. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst dabei die erforderlichen (Planungs-)Leistungen für die Anlagentechnik i.S.d. technischen Ausrüstung der Luftwärmepumpe. Dies umfasst die Anlagentechnik insb. inklusive Wärmepumpen, Rückkühlwerken, Nebenaggregaten, internen Verbindungsleitungen, Einbindung in die bestehende Energiezentrale mit bestehenden Erzeugern, Betriebsmittel, Armaturen, und erforderliche elektrische Anschlüsse. Aufgrund der Nähe der zu planenden Erzeugungsanlage zur Wohnbebauung (ca. 20 m) sind Einflüsse der zu erstellenden neuen technischen Anlagen auf die Umgebung, insbesondere Schall, detailliert entsprechend den Vorgaben des Schallgutachters des AG zu betrachten und auf ein Minimum zu begrenzen, sodass die Anlagen jegliche Vorgaben sicher erfüllen. Ebenso beinhaltet die vorliegende Beauftragung die Konzeptplanung für die Einbindung dieses neuen Wärmeerzeugers in das bestehende Erzeugersystem des Fernwärmenetzes sowie das Steuerungskonzept für den intelligenten Betrieb der Wärmeerzeuger. Der Auftragnehmer wird zur förderfähigen Transformation des Wärmenetzes mit Leistungen der (Fach-)Planung für Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. i.V.m. Anlage 15 HOAI sowie der Technischen Anlagen(-bestandteile) im Außen /Freianlagenbereich ab der HOAI-LPH 2 beauftragt. Der AN erbringt alle Leistungen, die zur funktionsgerechten, technisch einwandfreien, termingerechten und förderfähigen Ausführung der beauftragten Maßnahme erforderlich sind, auch wenn sie in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Der AG beauftragt den AN mit Abschluss dieses Vertrages zunächst mit folgenden Leistungsphasen/Leistungsstufen • Leistungsphasen 2 bis 4 (= Stufe 1). Die Weiterbeauftragung erfolgt jeweils durch einseitige schriftliche Erklärung (Einzelbeauftragung) des AG gegenüber dem AN nach Maßgabe des Verfahrens nach Ziff. 4 ZVB_Architekten- und Ingenieurverträge. Diese ist in folgenden Stufen vorgesehen: • Leistungsphasen 5 bis 7 (= Stufe 2) • Leistungsphase 8 (= Stufe 3) • Leistungsphase 9 (= Stufe 4) Der Auftragnehmer erbringt im Falle der Beauftragung darüber hinaus folgende weitere Leistungen (optionale Besondere Leistungen): • Optionale Leistung Planung einer Power-to-heat-Anlage. Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen oder optionaler besonderer Leistungen. Der Auftraggeber macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass für das Vorhaben in relevantem Umfang Fördermittel beantragt und erwartet werden. Der Prozess der Fördermittelbeantragung findet parallel zum Vergabevorhaben statt. Aus diesem Grund wird auf folgendes hingewiesen: Sollten die erwarteten Fördermittel nicht erteilt werden, wird der Auftraggeber von einem Vertragsschluss absehen und das Vorhaben nicht in der geplanten Form realisieren. Vor diesem Hintergrund wird im Fall der Nichterteilung der Fördermittel das laufende Vergabeverfahren aufgehoben werden. Aus der Beauftragung der ersten Stufe leitet sich keine Verpflichtung ab weitere Stufen zu beauftragen.

Key facts

Procedure
neg-w-call
Regime
utilities
Category
services
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  • Qualification — the notice scored against your company profile
  • Tracking and alerts — a pipeline for your bids, and the matching notices by email
  • Calendar export — the deadline as a calendar file
  • The API and MCP — the same record in your own tools and your AI assistant

Provenance

Source
ted-eu
Notice id
709142-2026
First seen
14 Oct 2026
Last updated
14 Oct 2026

Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗

Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.

View at source ↗GET /api/v1/tenders/7726da27-92b7-4255-b06d-8212962de443

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