Fachliche Zuarbeit im Rahmen der Notfallplanung der Schachtanlage Asse II
awardedBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
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Description
Rahmenvertrag - Fachliche Zuarbeit im Rahmen der Notfallplanung der Schachtanlage Asse II
Key facts
- Reference
- ASEVgV3-26-05-AD
- Procedure
- limited
- Lots
- 1
- Contact
- Vergabestellevergabestelle@bge.de000
- Regime
- publicSector
Awarded suppliers
- DMT GmbH & Co. KG · DEA13, DE
Supplier location as published: Essen, DEA13, 45307, DE
Ground given for limiting competition
The buyer’s own stated reason for awarding without open competition, as published. Their assertion, not a finding.
Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Die Verfüllung ausgewählter ELK ist eine Maßnahme der Notfallplanung. Für die fachliche Zuarbeit bei Genehmigungserlangungen sowie die Begleitung der Maßnahmenumsetzung soll ein neuer RV mit einem AN geschlossen werden. Der AN hat bereits das Projekt der Faktenerhebung begleitet und war in den letzten 4 Jahren für die Erkundung ausgewählter ELK mit einem RV gebunden. Dieser RV läuft zum 30.09.2026 aus. Die Leistungen sollen erneut mit einem RV gesichert werden. Es besteht eine Ausschließlichkeit auf Grund umfangreiche Vorkenntnisse des AN und offener bzw. nicht abgeschlossener Leistungsbestandteile. Die DMT wurde, wie oben ausgeführt, bereits in den laufenden Prozess der Vorbereitung des Genehmigungsantrages eingebunden. Damit haben die Mitarbeiter der DMT umfangreiche Vorkenntnisse und tiefgreifende Expertise in einer komplexen Materie erarbeitet. Ein anderes Unternehmen kann nicht ohne Weiteres in die Thematik eingearbeitet werden, da insbesondere die gesammelten Erfahrungen durch die vorangegangenen Tätigkeiten nicht vermittelt werden können. Das bisher eingesetzte Personal der DMT ist ohne Zeitverzug unmittelbar projektbezogen nahtlos einsetzbar. Die Notwendigkeit der Beauftragung der DMT wird auch vor dem Hintergrund gesehen, dass nur die DMT die erforderliche Fachkunde sowohl in der Kerntechnik/Strahlenschutz als auch im Bergbau besitzt. Dies bestätigt sich laufend durch eine permanente Marktbeobachtung durch die Fachabteilung. Es ist sehr herausfordernd und zeitaufwändig die Kompetenzen der DMT im konkreten Projekt zu ersetzen. Hier müsste über Jahre eine aufwendige Einarbeitung eines anderen Partners (anderer AN als die DMT) stattfinden. Durch den Einsatz der DMT hat die BGE einen in die komplexe Materie eingearbeiteten und auch zu selbstständigen Arbeiten befähigten Partner. Die sich aus den vorgenannten Gründen ergebenden latenten Risiken (u.a. zeitliche Risiken, kein geeignetes Personal für komplexe Fragestellungen) für das Projekt und dessen zeitlichen Verlauf sind nur durch den Einsatz der DMT vermeidbar, weil: - Die DMT seit Jahren unterstützend in diesem und anderen hochkomplexen standortbezogenen Themen für die BGE tätig ist, z.B. wurden für die Erkundung der Einlagerungskammern erforderliche Unterlagen durch DMT erstellt und die Tätigkeiten wurden bereits durch DMT begleitet. - Die zu vergebende Leistung im zeitlichen Zusammenhang nicht in der gleichen unbedingt notwendigen Qualität von einem anderen Anbieter erbracht werden kann. Im Ergebnis zeigt sich, dass kein geeigneterer, adäquat qualifizierter alternativer Marktteilnehmer verfügbar ist. Ergänzend ist anzuführen, dass nur die DMT fachliche Kenntnisse für die Zuarbeit zur Erlangung einer atomrechtlichen Genehmigung für die Verfüllung von Einlagerungskammern im Bergbau unter Tage vorweisen kann. Die genannten Kenntnisse und die Fachkunde sind für die weitere Durchführung des Projektes zwingend erforderlich. Nur die DMT ist aufgrund ihrer Vorkenntnisse und Expertise mit dem Vorhaben kompatibel. Die vorgenannten Darstellungen machen deutlich, dass die DMT in der Gesamtbeurteilung ein Alleinstellungsmerkmal bezüglich der Zuarbeit bei der Verfüllung von Einlagerungskammern aufweist. Aufgrund der vorangestellten Begründung kann die Leistung nur von diesem Unternehmen erbracht werden. Ein Wettbewerb ist aus technischen Gründen ausgeschlossen und somit wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb als Verfahrensart ge-wählt. Aus diesem Grund wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV i.V.m. § 17 Abs. 5 VgV nur die DMT GmbH & Co.KG zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Provenance
- Source
- vergabe-de
- Notice id
- a806680f-6d89-48ce-b0e3-4abd1d652327
- OCID
- ocds-mnwr74-93dfd776-5aff-496a-824d-483c8339a916
- First seen
- 24 Oct 2026
- Last updated
- 24 Oct 2026
Licence CC0 1.0 public domain dedication ↗
Source: Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de), Beschaffungsamt des BMI — CC0 1.0.
GET /api/v1/tenders/83ee10e4-6011-4ee3-925a-71245001036cThe source notice is authoritative — verify deadlines and documents there before bidding.