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Germany – Urban planning and landscape architectural services – Generalplanerleistungen für die Bauleitplanung einschließlich landschaftspflegerischen Begleitplans und Grünordnungsplanung für das Technologiequartier Wedau (TQW) in Duisburg

open

Nerra GmbH

Read the notice at ted-eu ↗

Value
unstated
Published
3 Nov 2026
Deadline
1 Dec 2026, 11:00 GMT · 28d left · as published, verify on the notice
Type
opportunity
71400000 · Architectural, construction, engineering & inspection services71410000 · Architectural, construction, engineering & inspection services71420000 · Architectural, construction, engineering & inspection servicesDEA12

Description

Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen DB-Ausbesserungswerks Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Vorgesehen sind Flächen für das Technologiezentrum Wedau, einen Innovationscampus, einen Innovationspark, die Erweiterung des Sportparks Duisburg sowie ergänzende Freiraum- und Ausgleichsflächen. Für die Entwicklungsflächen besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Bauleitplanung einschließlich der landschafts- und freiraumplanerischen Fachbeiträge. Der Generalplaner hat das erforderliche Planungsrecht zu schaffen. Dazu hat er insbesondere die Aufstellung des Bebauungsplans einschließlich der zugehörigen Fachbeiträge bis zum Abschluss der Bauleitplanverfahren sowie voraussichtlich optional die Änderung des Flächennutzungsplans zu bearbeiten und fachlich zu koordinieren. Die Grundlage der bisherigen Planungen bildet ein städtebaulicher Rahmenplan. Wegen veränderter Rahmenbedingungen, insbesondere des Verbleibs der Universität Duisburg-Essen am bestehenden Standort, lässt der Auftraggeber diesen Rahmenplan derzeit durch ein externes Planungsbüro überarbeiten bzw. ein Entwicklungskonzept erarbeiten. Dieses dient als Grundlage für einen neuen Aufstellungsbeschluss. Die Planung des Generalplaners hat einen nachhaltigen und zukunftsfähigen Wirtschafts- und Technologiestandort zu sichern. Sie hat städtebauliche, verkehrliche, freiraumplanerische, umweltfachliche und naturschutzrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Die landschafts- und freiraumplanerischen Fachbeiträge hat der Generalplaner parallel zur Bauleitplanung zu erarbeiten und mit dieser zu verzahnen. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im 1. Quartal 2027 zu erteilen. Der Generalplaner hat die Planung unmittelbar nach der Zuschlagserteilung aufzunehmen. Der Auftraggeber strebt den Aufstellungsbeschluss für Mitte Februar 2027 an. Die Leistungen des Generalplaners bauen auf den bis dahin vorliegenden Ergebnissen auf. Der Generalplaner hat diese Grundlagen nach der Beauftragung zu prüfen, einzuordnen und in die weitere Bauleitplanung zu integrieren. Nach dem derzeitigen Stand soll der Rat der Stadt Duisburg den Satzungsbeschluss Ende des 2. Quartals 2030 fassen. Der Bebauungsplan soll im 4. Quartal 2030 in Kraft treten. Der Auftraggeber beauftragt die Leistungen stufenweise. Mit Vertragsschluss beabsichtigt der Auftraggeber, zunächst die Beauftragungsstufe A abzurufen. Diese umfasst voraussichtlich insbesondere die Leistungsphase 1 des Leistungsbilds Bebauungsplan sowie die Leistungsphasen 1 und 2 der Leistungsbilder Grünordnungsplan und Landschaftspflegerischer Begleitplan. Die weiteren Leistungen der Leistungsphasen 2 und 3 bzw. 3 und 4 sowie das Leistungsbild Flächennutzungsplan ruft der Auftraggeber voraussichtlich nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in mindestens einer weiteren, näher auszugestaltenden Stufe ab. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen voraussichtlich zu einem Pauschalfestpreis. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Leistungsbild Bebauungsplan in Anlehnung an § 19 HOAI 2021; - Leistungsbild Grünordnungsplan in Anlehnung an § 24 HOAI 2021; - Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan in Anlehnung an § 26 HOAI 2021; - Leistungsbild Flächennutzungsplan in Anlehnung an § 18 HOAI 2021 (voraussichtlich optional). Darüber hinaus hat der Generalplaner voraussichtlich auch Besondere Leistungen zur Flächenplanung zu erbringen. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie zu den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen beantwortet er zügig. Auch während der Planungsphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Auftraggeber versteht sich nicht als öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 98 ff. GWB. Aufgrund der Bedeutung des Auftrages und im Interesse eines transparenten und breiten Wettbewerbs hat er sich dennoch entschieden, die Generalplanerleistungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht europaweit auszuschreiben.

Key facts

Procedure
neg-w-call
Regime
publicSector
Category
services
  • The documents — every attachment, with its text extracted and searchable
  • Qualification — the notice scored against your company profile
  • Tracking and alerts — a pipeline for your bids, and the matching notices by email
  • Calendar export — the deadline as a calendar file
  • The API and MCP — the same record in your own tools and your AI assistant

Provenance

Source
ted-eu
Notice id
762253-2026
First seen
3 Nov 2026
Last updated
3 Nov 2026

Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗

Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.

View at source ↗GET /api/v1/tenders/907149b0-fd85-4555-80a2-2816ef5aa981

The source notice is authoritative — verify deadlines and documents there before bidding.