Germany – Secondary school construction work – Investorensuche Gymnasium Neustadt Nord
closedStadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · 07999
Description
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (siehe "Anlage_Planungsrahmen_KoelnerSchulen") und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (siehe "Anlage_Schulbauleitlinie") berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Schule ist als Clusterschule zu realisieren. Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Bewerber*in erbracht werden. Von dem/der Bewerber*in wird die vollständige, betriebsbereite zur Verfügungstellung des neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Köln-Neustadt-Nord mit 4-fach-Sporthalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur (nachfolgend auch "Objekt" genannt) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") erwartet. Die FLB inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt. Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 30 Jahren an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter*innen Rahmen der Angebotsaufforderung (2. Stufe) zur Verfügung gestellt. Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für das Gebäude. Sämtliche Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem von dem/der Bewerber*in beizubringenden Grundstück errichtet werden. Die Leistungen der/des zukünftigen Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Die Schule muss von der/dem künftigen Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende beziehungsweise zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit umgebaut beziehungsweise errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden. Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist es für die Stadt Köln von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird. Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, gegebenenfalls durch Stellung einer Teilfläche beziehungsweise eines Teilinterims. Während des Anmietungszeitraums hat der/die zukünftige Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten. Der Flächenbedarf ist der beigefügten Raumliste für ein Gymnasium mit 4/6 Zügen in Sekundarstufe I und II sowie einer 4-fach-Sporthalle zu entnehmen (siehe Anlage_Raumliste). Insgesamt soll pro Schüler*in eine Fläche von mindestens 15 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Schüler*innen ergibt sich aus der geplanten Zügigkeit (siehe oben, 4/6-zügig). Die zugrunde zu legende Klassenstärke beträgt in der Sekundarstufe 1 je 27 Schüler*innen und in der Sekundarstufe 2 je 20 Schüler*innen. Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie zum Beispiel Verkehrsflächen, Flächen für die Technische Gebäudeausrüstung, Flächen für Sportübungseinheiten. Für diese Funktions- und Verkehrsflächen kann in einer ersten groben Flächenschätzung von einem Zuschlag von 40% ausgegangen werden. Im Fall der Realisierung von zusätzlichen Zügen wäre das Raumprogramm für Schulgebäude und Sporthalle entsprechend umfassender und würde in der 2. Stufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) des Verfahrens noch näher spezifiziert werden. Mit der beigefügten beispielhaften Raumliste eines 4/6-zügigen Gymnasiums soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden. Die Gebäude sollen darauf abgestimmt sein, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich). Das Gebäude ist unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten beziehungsweise im Fall vorhandener Räumlichkeiten entsprechend umzubauen. Für den Außenbereich des Objektes ist eine ausreichend große Schulhoffläche einzuplanen. Diese Schulhoffläche muss auf einer oder zwei Flächen realisiert werden, die sich auf dem Schulgrundstück befindet / befinden und uneingeschränkt einsehbar ist / sind. Dabei ist von einem Richtwert von 5 Quadratmetern pro Schüler*in auszugehen. Diese 5 Quadratmeter sind in dem genannten Bedarf von insgesamt 15 Quadratmetern pro Schüler*in enthalten. Die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehen Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder sowie Bereiche für den Hol- und Bringverkehr inklusive Bustransport für Schüler*innen vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB konkretisiert.
Key facts
- Procedure
- neg-w-call
- Contract period
- 1 Jul 2026 → …
- Regime
- publicSector
- Category
- works
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Provenance
- Source
- ted-eu
- Notice id
- 284046-2024
- First seen
- 24 Aug 2026
- Last updated
- 28 Aug 2026
Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗
Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.
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