Austria – Endoscopy, endosurgery devices – Laparoskopie KFN
awardedWiener Gesundheitsverbund – Vorstandsressort Einkauf (GED EKF) · 9110024220375
Description
Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme von zwei zusätzlichen Laparoskopietürmen inkl. Zubehör und optionaler Wartung für den Zentral-OP der Klinik Favoriten
Key facts
- Procedure
- neg-wo-call
- Contract period
- 20 Oct 2026 → 21 Oct 2036
- Regime
- publicSector
- Contract references
- GED-A/21/2026/EKF
- Category
- supplies
Awarded suppliers
- Olympus Austria Gesellschaft m.b.H. · 9110015634952 · AT130, AT
Supplier location as published: Wien, AT130, 1210, AT
Ground given for limiting competition
The buyer’s own stated reason for awarding without open competition, as published. Their assertion, not a finding.
technical
Die Klinik Favoriten benötigt für den Zentral-OP zwei zusätzliche Laparoskopietürme samt Zubehör als Erweiterung der bereits bestehenden Systemlandschaft. Im Zentral-OP der Klinik Favoriten sind derzeit acht Laparoskopietürme der Firma Olympus im Einsatz. Infolge der Transformation der HNO-Abteilung in die Klinik Donaustadt und der Weiterentwicklung der Operationstechniken hat die Zahl der laparoskopischen Eingriffe in den Fachbereichen Chirurgie, Gynäkologie und Urologie deutlich zugenommen. Die zwei zusätzlichen Geräte sind aus medizinischer Sicht erforderlich, um eine optimale, zeitnahe und auch im Akutfall unmittelbare Versorgung der Patient*innen sicherzustellen. Die zu beschaffenden Laparoskopietürme müssen fächerübergreifend für Chirurgie, Gynäkologie und Urologie einsetzbar sein, über kontinuierlichen Autofokus verfügen und Upgrades auf 3D-Darstellung sowie auf das PDD-Feature zur photodynamischen Diagnose bzw Tumorerkennung jeweils ohne Gerätetausch ermöglichen. Weiters müssen die Geräte die geräteübergreifende Verwendung der Kameraköpfe und Endo-Eyes ermöglichen. Aufgrund des laufenden Parallelbetriebs im Zentral-OP müssen die zusätzlichen Geräte außerdem mit den acht vorhandenen Laparoskopietürmen ein untereinander kompatibles Gesamtsystem bilden und eine einheitliche Bedienlogik über sämtliche im Zentral-OP eingesetzten Laparoskopietürme gewährleisten. Diese Anforderungen sind medizinisch erforderlich und sachlich gerechtfertigt. Der Zentral-OP arbeitet in der Kernarbeitszeit aktuell regelmäßig im Parallelbetrieb mit bis zu acht gleichzeitig betriebenen OP-Sälen. Das ärztliche und pflegerische Personal wechselt im Tagesverlauf zwischen den Sälen und muss die Geräte auch unter Zeitdruck sicher bedienen können. Eine einheitliche Bedienlogik dient daher der Vermeidung von Bedienfehlern und damit der Patient*innensicherheit. Unterschiedliche Bedienoberflächen oder Bedienkonzepte würden zusätzliche Umstellungen im laufenden Betrieb erfordern und das Risiko von Bedienfehlern erhöhen. Auch die vollständige Kompatibilität und die Austauschbarkeit der Kameraköpfe und Endo-Eyes sind medizinisch begründet. Bei einem intraoperativen Ausfall muss ein sofort verwendbarer Ersatz verfügbar sein, damit der Eingriff ohne wesentliche Unterbrechung fortgesetzt werden kann. Steht kein kompatibler Ersatz zur Verfügung, kann eine Konvertierung von einem minimalinvasiven zu einem offenen Eingriff erforderlich werden. Die geforderte Kompatibilität dient damit nicht einer Produktpräferenz, sondern der Ausfallsicherheit im Notfallbetrieb und der Aufrechterhaltung einer lückenlosen Versorgung der Patient*innen. Die durchgeführte europaweite Markterkundung hat ergeben, dass nur die von Olympus Austria Gesellschaft m.b.H. angebotenen Laparoskopietürme die beschriebenen Anforderungen in ihrer Gesamtheit erfüllen. Eine Beschaffung von zwei Geräten eines anderen Herstellers stellt keine Ersatzlösung dar, weil damit das medizinische Ziel nicht erreicht wird. Bei einem intraoperativen Ausfall stünde kein sofort verwendbarer Ersatz bereit, sodass eine Konvertierung zum offenen Eingriff erforderlich werden kann. Zudem würde der Betrieb unterschiedlicher Bedienkonzepte im Parallelbetrieb das Risiko von Bedienfehlern erhöhen. Die nur theoretisch mögliche Neubeschaffung des gesamten Gerätebestands eines anderen Herstellers stellt ebenfalls keine vernünftige Alternative dar, weil sie die acht funktionsfähigen Bestandsgeräte entwerten, erheblichen Umstellungs- und Schulungsaufwand bei laufendem Vollbetrieb verursachen und unverhältnismäßige Mehrkosten auslösen würde. Es handelt sich somit um sachliche, medizinisch und technisch anforderungsbedingte Gründe, die zu einem bestimmten Leistungsprofil der zu beschaffenden Geräte führen. Aus technischen Gründen ist demzufolge kein Wettbewerb vorhanden und es besteht keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Vor diesem Hintergrund erfolgt gegenständlich die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018. Eine Ex-Ante Bekanntmachung wurde am 22.7.2026 mit der Nr. OJ S 139/2026 ebenfalls dazu veröffentlicht.
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Provenance
- Source
- ted-eu
- Notice id
- 732644-2026
- First seen
- 22 Oct 2026
- Last updated
- 22 Oct 2026
Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗
Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.
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