Hochhalde Schkopau, Abschluss DA 3.1/3.2 - Koordinator nach BauStellV und DGUV
openMDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH
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Description
Koordination nach BauStellV und DGUV im Rahmen der Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems der Deponieabschnitte 3.1 und 3.2 der Altdeponie 3 Der Koordinator hat die Koordination und Überwachung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß - Baustellenverordnung (BauStellV) und - DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) zu übernehmen und entsprechend die Sachkunde RAB 30 und die Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) vorzuweisen. Der Koordinator nach BaustellV hat grundsätzlich folgende Aufgaben wahrzunehmen: - Sichtung der Ausführungsunterlagen - Erstellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan) - Abstimmungen mit AG und zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften - Prüfung der Betriebsanweisungen des AN Bau - Vorankündigung gem. BauStellV - Festlegen von Meldepflichten aller am Bau Beteiligten durch den SiGeKo - Durchführung der Erstbelehrung - Kontrolle von Unterweisungen und Belehrungen des AN Bau - Optimierung des Bauablaufes bezüglich Sicherheit in Abstimmung mit allen Beteiligten - Koordination, Organisation und Regelung des Zutritts zur Baustelle - Kontrolle der Einhaltung der Baustellenordnung und Absicherung der Baustelle - Regelmäßige Begehungen der Baustelle zur Überwachung der Einhaltung der im SIGE-Plan und in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen - Kontrolle des Nachweisbuches über die Sicherheitsunterweisungen - Etablierung sicherheitstechnischer Standards nach § 4 Arbeitsschutzgesetz - Koordinierung und Prüfung verschiedener Einzelgewerke hinsichtlich gegenseitiger Gefährdungen - Organisation von Sicherheitsberatungen und Sicherheitsbegehungen im Rahmen der Bauberatungen, inkl. deren Auswertung und Überwachung der Mängelbeseitigung - Prüfung von Nachweisen, Prüfzertifikaten etc. und von Geräten - Überprüfen von sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen - Einschreiten bei erkennbaren Gefahrenzuständen - Dokumentationspflichten Vom sicherheitstechnischen Koordinator ist eine laufende Dokumentation und Auswertung in Form von Tagesberichten und eine Berichterstattung in Bauberatungen vorzunehmen. Zu den Aufgaben des Koordinators gemäß DGUV Regel 101-004 gehören z.B.: - Aufstellen eines baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplanes - Einweisen der Versicherten in die jeweiligen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen der Arbeits- oder Baustelle, - Überwachen der in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen auf deren Einhaltung, - Veranlassen eventuell zusätzlich erforderlicher Ermittlungen zu Gefahrstoffen und biolo-gischen Arbeitsstoffen, - Bei Notwendigkeit Veranlassen erforderlicher Messungen in der Luft der Arbeitsbereiche, - Bewerten der Ergebnisse in Zusammenarbeit mit den ausführenden Unternehmen, - Abstimmung der zeitlichen Abfolge von Einzelgewerken und Bewerten ihrer Auswirkungen aufeinander hinsichtlich möglicher Gefahren.
Key facts
- Reference
- MDSE S 23 592
- Lots
- 1
- Contact
- info@mdse.de+49 3494 6656140
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Provenance
- Source
- vergabe-de
- Notice id
- 0e81ff19-3d67-422b-bc1d-c3fd5a1500e5
- OCID
- ocds-mnwr74-da03904c-cee4-4884-b04f-92297d3231a6
- First seen
- 23 Aug 2026
- Last updated
- 23 Aug 2026
Licence CC0 1.0 public domain dedication ↗
Source: Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de), Beschaffungsamt des BMI — CC0 1.0.
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