Germany – Social work services with accommodation – Betrieb GU Braunfels
closedKreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises · -
Description
Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Braunfels
Key facts
- Procedure
- neg-w-call
- Submit via
- https://www.had.de
- Contract period
- 1 Jun 2024 → …
- Regime
- publicSector
- Category
- services
Ground given for limiting competition
The buyer’s own stated reason for awarding without open competition, as published. Their assertion, not a finding.
Urgency: Gemeinschaftsunterkunft "Sportanlage", 35619 Braunfels Verhandlungsverfahren mit europaweitem Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV Betreiber Der Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge "Sportanlage" in 35619 Braunfels soll im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit europaweitem Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV ausgeschrieben werden. Gemäß § 17 Abs. 2 VgV beträgt die Frist für den Eingang der Teil-nahmeanträge (Teilnahmefrist) mind. 30 Tage. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann eine Frist festgelegt wer-den, die 15 Tage nicht unterschreiten darf (vgl. § 17 Abs. 3 VgV). Vorliegend besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit, dass die Frist nach Abs. 2 nicht eingehalten werden kann. Der Flüchtlingsstrom hält unvermindert an. Das Land Hessen hat den Lahn-Dill-Kreis mit Schreiben vom 10.01.2024 aufgefordert, im ersten Quartal 2024 wöchentlich durchschnittlich 47 Flüchtlinge, mithin in 13 Wochen über 600 Personen (ohne unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) aufzunehmen. Die Stadt Braunfels hat in enger Kooperation mit dem Kreisausschuss kurzfristig eine Wohncon-taineranlage zur Unterbringung von 200 Flüchtlingen im Namen und auf Rechnung des Lahn-Dill-Kreises angemietet. Die Gemeinschaftsunterkunft soll voraussichtlich ab dem 01.03.2024 betriebsbereit sein. Mit der Stadt Braunfels ist vereinbart, dass der Lahn-Dill-Kreis ab Inbetriebnahme einen Betreiber (sowie ein Sicherheitsdienst) im notwendigen Umfang einsetzt. Ohne einen Betreiber kann der ordnungsgemäße Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft (Kapazität 200 Personen) nicht gewährleistet werden und müsste geschlossen bleiben. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit der unterzubringenden Personen ist es jedoch zwingend erforderlich, die Gemeinschaftsunterkunft schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen. Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat mit einem aktuellen Rundschreiben vom 09.01.2024 auf die im Vergaberecht bestehenden Möglichkeiten für die Dringlichkeitsvergaben und andere vergaberechtliche Erleichterungen hingewiesen, um im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden schnell und effizient handeln zu können. In dem vorge-nannten Rundschreiben erläutert das Bundeswirtschaftsministerium, dass der öffentliche Auf-traggeber angesichts der derzeitigen Migrationslage im Voraus nicht wusste oder wissen konnte, wie viele Schutzsuchende tatsächlich zu versorgen sind. Der konkrete Bedarf an Wohnraum, Lie-ferung von Waren oder anderen Dienstleistungen für Schutzsuchende konnte daher nicht im Voraus geplant werden und kann auch nicht als ein voraussehbares Ereignis gelten. Aufgrund der hinreichend begründeten Dringlichkeit wird das Vergabeverfahren jeweils mit einer verkürzten Teilnahme- und Angebotsfrist durchgeführt.
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Provenance
- Source
- ted-eu
- Notice id
- 147934-2024
- First seen
- 24 Aug 2026
- Last updated
- 29 Aug 2026
Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗
Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.
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