Germany – Engineering services – Schloss Neu-Augustusburg in Weißenfels - Sanierung Stützmauern 2. BA - Mauern 3.2 bis 7.1 - Leistungen nach § 43 HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke
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Description
Das Schloss wurde zwischen 1660 und 1694 erbaut und gilt als eine der bedeutendsten und größten frühbarocken Schlossanlagen Mitteldeutschlands. Konstruktiv handelt es sich um einen dreigeschossigen Mauerwerksbau mit einer bis zu sechs Meter tiefen Unterkellerung. Rings um das Schloss Neu-Augustusburg sind eine Vielzahl Stützmauern aus Natursteinmauerwerk vorhanden, welche sich weitestgehend in öffentlichem, z.T. aber auch privatem Eigentum befinden. In den Jahren 2020 bis 2023 wurden die Umfassungsmauern der Schlossterrasse im nördlichen Bereich saniert. Dies betraf unter anderem die Wandabschnitte 2.1 und 3.1. bis zur Treppenanlage in Richtung Große Burgstraße. Die Stadt Weißenfels beabsichtigt die Fortführung der Stützwandinstandsetzungen in einem 2. Bauabschnitt. Der 2. Bauabschnitt umfasst die bauliche Umsetzung der Sanierung/Instandsetzung folgender Stützmauern in Naturstein: - Stützmauern 3.2 und 4.1 im Jahr 2025/ 2026, - Stützmauern 5.1, 6.1 und 7.1 im Jahr 2026, - Stützmauern 3.3 und 3.3a inkl. der Treppenanlage im Jahr 2027. Der Planungsumfang beläuft sich auf ca. 242 lfdm Stützmauern. Hinweis: Zeitgleich erfolgt in den Jahren 2024 bis 2029 die Sanierung des südlichen Westflügels und Südflügels des Schlosses zur Schaffung eines Behördenstandortes. Die Neugestaltung der Außenanlagen entlang des Südflügels, insbesondere der Schlossterrasse, ist ein Teilprojekt der Maßnahme. Die Realisierung beider Maßnahmen (Sanierung Schlossmauern sowie Sanierung der Außenanlagen) bedingt sich z.T. und muss partiell parallel erfolgen. Die Stützmauern sind weitestgehend vermessungstechnisch erfasst. Der Bereich im Südwesten des Schlossbergs wurde im Rahmen der Voruntersuchungen neu vermessen. Neben der Geometrie wurden zudem der Zustand und die Materialien der Mauern, inklusive des Unterbaus, erfasst und im Hinblick auf Schäden und Sanierungsbedarf dokumentiert. Mit einer Baugrundvoruntersuchung ist auch ein erstes Gründungsgutachten mit statischer Bewertung der Einzelabschnitte der Mauern inkl. Priorisierung der Erforderlichkeit der Sanierung erstellt. Die Baugrundvoruntersuchungen sind zu sichten und auszuwerten. Es ist zu prüfen, ob weitere Untersuchungen im Rahmen des Planungsprozesses erforderlich sind. Im Rahmen der Instandsetzung der vorgenannten Umfassungswände sollen die Mauern und Mauerkronen aufgenommen und neu gesetzt werden, Einwüchse durch Wildwuchs und bauliche Fehlstellen beseitigt, das Mauerwerk vollständig verfestigt und bei Erfordernis statisch-konstruktiv ertüchtigt werden. Die Mauern erhalten eine Abdeckung aus Naturstein. Bei Notwendigkeit sind weiterhin die Mauerabschnitte zu drainieren. Die Sanierung der Mauern erstreckt sich voraussichtlich über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren in Abhängigkeit der Bereitstellung von Fördermitteln. Denkmalrechtliche Belange sind im Planungsprozess und bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Vom zukünftigen Aufragnehmer wird erwartet, dass sowohl im Rahmen der Planung als auch in der Ausführungsvorbereitung und Baubegleitung ein sehr enges Planungs- und Kooperationsverhalten zu allen Planungsgewerken eingegangen und in hoher Qualität gepflegt wird. Der geschätzte Baukostenrahmen für die Baumaßnahme beläuft sich auf ca. 3.200.000,00 € (brutto). Dieser Budgetrahmen dient als Zielvorgabe für die Einhaltung des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens, auf welchen die jeweiligen Planungsleistungen im beauftragten Leistungsbild auszurichten ist. Die Abgabe der abgeschlossenen Leistungsphase 3 und anteilig LPH 4 (genehmigungspflichtige Planung) für die beschriebenen Bauabschnitte ist für den 30. September 2024 avisiert. Die in diesem Dokument angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Als Ziel der baulichen Fertigstellung ist Ende 2027 geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen im Leistungsbereich § 43 HOAI. Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, hierzu wird auf "Angaben zu Optionen" der Bekanntmachung verwiesen. Im Falle einer Beauftragung muss das angebotene Projektteam sofort und vollumfänglich zur Verfügung stehen. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.
Key facts
- Procedure
- neg-w-call
- Submit via
- https://www.evergabe.de
- Regime
- publicSector
- Category
- services
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Provenance
- Source
- ted-eu
- Notice id
- 688331-2023
- First seen
- 24 Aug 2026
- Last updated
- 29 Aug 2026
Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗
Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.
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