Germany – Telecommunications services – Gigabitausbau in der Stadt Rietberg
closedZentrale Vergabestelle der Städte Rietberg, Verl und der Gemeinde Langenberg · 5487
Description
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ in der Stadt Rietberg. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 374 Privatadressen und 69 Gewerbeadressen (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabit-netz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer an-deren Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Ziffer 15 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeit-raum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegen-über anzuzeigen. Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren in Anlehnung an § 17 VgV durch.
Key facts
- Procedure
- neg-w-call
- Submit via
- http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4a32d646-b14d-4904-9b7c-f72204fdabb6
- Contact
- evergabe@gt-net.de
- Regime
- publicSector
- Category
- services
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Provenance
- Source
- ted-eu
- Notice id
- 141528-2024
- First seen
- 24 Aug 2026
- Last updated
- 29 Aug 2026
Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗
Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.
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