Skip to content
TenderGraph

Germany – Architectural, engineering and planning services – Planungsleistungen Ertüchtigung Bethesda Schule (Los 2)

awarded

Stiftung kreuznacher diakonie Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts

Read the notice at ted-eu ↗

Value
unstated
Published
4 Nov 2026
Deadline
—
Type
award
71240000 · Architectural, construction, engineering & inspection services71320000 · Architectural, construction, engineering & inspection services71322000 · Architectural, construction, engineering & inspection servicesDEB14

Description

Die Stiftung kreuznacher diakonie beabsichtigt die Umsetzung der brandschutztechnischen Ertüchtigung der Bethesda Schule in Bad Kreuznach, Waldemarstraße 4, 55543 Bad Kreuznach. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung. Grundlage der Beauftragung ist die Baugenehmigung der Stadtverwaltung Bad Kreuznach vom 02.02.2023 (Az. 65-00805/22-07) einschließlich des genehmigten Brandschutzkonzepts (BSK-Nr. 2020-30-REV.02). Die Maßnahme ist mit Bescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2026 (Az. 7007-0001#2024/0029-0382 Ref_32) mit Landesmitteln gefördert. Bei der Durchführung der Maßnahme sind die Bedingungen des Förderbescheides sowie die Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts des Landes Rheinland-Pfalz zu beachten.

Key facts

Procedure
open
Contract period
15 Aug 2026 → 31 Dec 2026
Regime
publicSector
Category
services

Awarded suppliers

Supplier location as published: Bretzenheim, DEB14, 55559, DE

Ground given for limiting competition

The buyer’s own stated reason for awarding without open competition, as published. Their assertion, not a finding.

Urgency: Da die Voraussetzungen einer Dringlichkeit nach § 15 Abs. 3 VgV vorliegen, wird die Angebotsfrist auf 15 Tage verkürzt. Dringlichkeit im Sinne des § 15 Abs. 3 VgV setzt voraus, dass eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung vor-liegt, die eine Einhaltung der regulären Angebotsfrist von mindestens 30 Tagen nach § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 9.) Eine extreme Dringlichkeit oder eine akute Gefahrensituation ist nicht erforderlich; die Anforderun-gen liegen unterhalb der "äußerst dringlichen und zwingenden Gründe" des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 9.) Es müssen ob-jektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 9.) Ob der Auftraggeber die zur Dringlichkeit führenden Ereignisse vorhersehen konnte oder selbst verschul-det hat, ist nach der Konzeption der Richtlinie und der herrschenden Auffassung grundsätzlich unerheblich; allerdings darf die Fristverkürzung nicht rechtsmissbräuch-lich herbeigeführt worden sein. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 10.). Die Auftraggeberin hat für das Projekt Brandschutztechnische Ertüchtigung Bethesda Schule, Bad Kreuznach, Waldemarstraße 4 durch europaweite Bekanntmachung vom 27.05.2026 (Veröffentlichungsnummer: 361675-2026) ein offenes Verfahren nach § 15 VgV für zwei Lose durchgeführt. Los 2 betrifft die Ingenieurleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (LP 1-9, §§ 53 ff. HOAI). Innerhalb der gesetzten Angebotsfrist ist für Los 2 kein bezuschlagfähiges Angebot eingegangen, weshalb das Verfahren für Los 2 gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VgV aufzuheben war; das Ermessen war auf Null reduziert. Die Beschaffungsabsicht besteht fort. Für das Gesamtprojekt gilt gemäß den Bedingungen des Förderbescheides der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz vom 15.01.2026, dass die Bauarbeiten innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung zu beginnen und spätestens zum 11.08.2028 abzuschließen sind. Los 1 (Objektplanung Gebäude) befindet sich in der Auswertung sowie der Vorbereitung für den Zuschlag. Die Leistungen beider Lose müssen für die Projektumsetzung inhaltlich und zeitlich zusammenwirken. Eine Dringlichkeit liegt hier vor, weil das gescheiterte Erstverfahren eine objektiv nachvollziehbare Eilbedürftigkeit der erneuten Beschaffung begründet, die eine Ein-haltung der regulären 30-Tages-Frist nach § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht. (vgl. Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 9.) Eine Neuausschreibung mit der regulären Mindestfrist würde angesichts des notwendigen Baubeginns, der för-derrechtlichen Fristen und der Vorbereitung der Beauftragung in Los 1 zu einer nicht mehr kompensierbaren Verzögerung des Gesamtprojekts führen. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hat der Auftraggeber die Interessen der interessierten Unterneh-men gegen das Allgemeininteresse an einer zügigen Beauftragung, insbesondere zur Einhaltung der Fördermittelfristen, umfassend abgewogen. Die interessierten Unter-nehmen sind mit den Vergabeunterlagen bereits vertraut, da das Verfahren europa-weit bekannt gemacht und die Unterlagen auf der Vergabeplattform xvergabe.de zu-gänglich waren; sie benötigen daher weniger Vorbereitungszeit als im Erstverfahren. Das Interesse von interessierten Unternehmen an einer regulären 30-tägigen Frist ist daher gering einzuordnen und muss hinter dem Allgemeininteresse zurücktreten.

  • The documents — every attachment, with its text extracted and searchable
  • Qualification — the notice scored against your company profile
  • Tracking and alerts — a pipeline for your bids, and the matching notices by email
  • The API and MCP — the same record in your own tools and your AI assistant

Provenance

Source
ted-eu
Notice id
766850-2026
First seen
4 Nov 2026
Last updated
4 Nov 2026

Licence EU reuse — Commission Decision 2011/833/EU ↗

Source: TED — Tenders Electronic Daily (ted.europa.eu), © European Union, reused under Commission Decision 2011/833/EU.

View at source ↗GET /api/v1/tenders/f9c2f1ea-7904-4f19-b0d5-b2207db77b0c

The source notice is authoritative — verify deadlines and documents there before bidding.